Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen

Andrea Mischke
als Inhaberin des Unternehmens Fastensafari
Heubnerstraße 8, 01309 Dresden
hallo@fastensafari.de, Telefonnummer: +49 1515 6142330

– nachstehend „Fastensafari“ genannt – und den Teilnehmenden der Fastensafari – nachstehend stellvertretend für die einfachere Lesbarkeit im generischen Maskulinum „Teilnehmer“ genannt.

Sie können die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.fastensafari.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ zusätzlich abrufen und ausdrucken.

 

§ 2 ANMELDUNG, VERTRAGsSCHLUSS

Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular auf der Website, welches unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.fastensafari.de/kontakt/.

Mit dieser Anmeldung bietet der Teilnehmer verbindlich den Vertragsabschluss an. Ein Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn Fastensafari ausdrücklich die Annahme des Angebots in Form einer schriftlich oder per E-Mail versandten Buchungsbestätigung erklärt und erfolgt erst nach Rücksendung der vom Teilnehmer unterzeichneten Schriftstücke, insbesondere des Fragebogens für das Fasten für Gesunde.

Fastensafari behält sich vor, bei ungenügender Anzahl von Teilnehmern das Programms bis spätestens 7 Tage vor Beginn abzusagen. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung bereits bestätigt wurde.

§ 3 LEISTUNGEN UND PREISE

Das Programm wird Online abgehalten und ist daher nicht an einen festen Ort gebunden.
Der Teilnehmer hat daher für die notwendige technische Ausstattung zu sorgen.

Das Programm umfasst drei Phasen (Analyse – Phase, Fasten – Phase sowie Integrations-Phase), welche für insgesamt 8 (in Worten: acht) aufeinanderfolgende Wochen angesetzt sind. Dabei werden dem Teilnehmer die für die Fasten-Phase erforderlichen Mittel, Tools sowie die Fastenverpflegung zur Verfügung gestellt. Davon umfasst sind die Bereitstellung einer App zum Ernährungstracking, Formulare für Bewegungs- und Entspannungstracking, ein lebenslanger Zugang zum Mitgliederbereich, zwei Calls pro Woche während der Analysephase und Integrationsphase und zwei bis drei Calls täglich während der Fastenphase (Themenvorträge, Erfahrungsaustausch, Auswertung, Anleitung), die Aufnahme in die Fastensafari-Community (via Social Media), ein Willkommenspaket (Utensilien für fastenunterstützende Maßnahmen) sowie eine Fastenbox (Fastenverpflegung).

Die Fastenverpflegung wird dabei durch das Unternehmen Fastenrebell (Fastenrebell, Britta Kleweken Erik Schmelter GbR, Schwanallee 32, 35037 Marburg) als Subunternehmen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu unserem Partner sind unter https://www.fastenrebell.de/ abrufbar. Der Teilnehmer erhält nach Versand der Fastenbox die entsprechende Trackingnummer des Pakets. Es obliegt demnach dem Teilnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Fastenbox auch tatsächlich entgegengenommen werden kann.

Entsprechende Kosten sind dabei im Gesamtpreis enthalten.

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung inklusive Mehrwertsteuer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Rahmen der postalischen oder per E-Mail versandten Buchungsbestätigung. Bei der Leistungserbringung kann sich Fastensafari auch eines Erfüllungsgehilfen bedienen. Änderungen im Leistungsumfang behält sich Fastensafari vor. Die Leistungen sind nicht teilbar und können nur zusammen gebucht werden. Leistungen, die von Fastensafari beauftragten Drittanbietern nicht durchgeführt werden können und auf Gründen beruhen, die Fastensafari nicht zu vertreten hat, sind von etwaigen Haftungs- oder Regressansprüchen ausgeschlossen.

Wünscht der Teilnehmer zusätzlich die Unterbringung an einem anderen Ort, so ist dieser für den Abschluss eines entsprechenden Beherbergungsvertrages verantwortlich.
Eine Unterbringung durch das Unternehmen Fastensafari erfolgt nicht.

 

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Seminargebühr (je gebuchter Person) ist nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig und innerhalb von 7 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten.
Der Teilnehmer erhält eine entsprechende Rechnung.

Nimmt der Teilnehmer während des Programms bestimmte Leistungen nicht in Anspruch, so bedingt dies keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Seminargebühr.
Dies gilt insbesondere für die Fastenverpflegung, welche vom Gesamtpreis umfasst ist.

Solange ein Teilnehmer noch nicht die vollständige Seminargebühr entrichtet hat, bestehen keinerlei Ansprüche auf die Teilnahme am Programm oder auf Leistungen, die das Programm betreffen, so dass Fastensafari ein entsprechendes Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Fastensafari behält sich vor, Teilnehmer, die noch nicht vollständig bezahlt haben, von der Veranstaltung auszuschließen.

 

§ 5 WIDERRUF

Ist der Teilnehmer ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht diesem das unter https://www.fastensafari.de/widerruf aufgeführte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen des § 6 erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich verlangt, dass Fastensafari entsprechende Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erbringen soll. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erhält der Teilnehmer bereits im Rahmen des Anmeldeprozesses und sodann erneut als Anhang zur Buchungsbestätigung.

 

§ 6 STORNIERUNG, RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen schuldet der Teilnehmer bei einem Rücktritt vor Beginn des Programms 10% des Programmpreises.
Dabei zählt der 1. Tag der Analysephase als Beginn.
Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Bei einem Abbruch der Teilnahme während der Fastenwoche durch den Teilnehmer aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, werden 100% des Programmpreises fällig.

Dem Teilnehmer steht jedoch der Nachweis dahingehend frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hier angegebenen Beträge ist.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

§ 7 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Sollte das Fastenseminar von Fastensafari nicht durchgeführt werden können, z.B. aufgrund technischer Störungen, Erkrankung oder nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, und ist dieser Umstand nicht von Fastensafari zu vertreten, ist Fastensafari berechtigt, das Fastenprogramm durch eine hinreichend qualifizierte Vertretung durchführen zu lassen. Sofern keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann, berechtigt dies zum Rücktritt vom Vertrag.
Fastensafari hat die Teilnehmer unverzüglich vor Beginn des Fastenprogramms davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.

Sofern ein laufendes Fastenseminar von Fastensafari aus wichtigem Grund, wie z.B. Erkrankung, nicht weitergeführt werden kann, ist auch in diesem Fall Fastensafari berechtigt, das Seminar durch eine hinreichend qualifizierte Vertretung weiter durchführen zu lassen.
Sofern keine qualifizierte Vertretung gestellt werden kann, berechtigt auch dies zum Rücktritt vom Vertrag. Fastensafari hat die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall eine anteilige Erstattung der Kursgebühren für die nicht in Anspruch genommenen Wochen, welche wie folgt berechnet wird: pro nicht-angefangene Woche werden 300,00 € erstattet.
Jegliche Sachkosten für die Dinge, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt und übergeben worden sind, werden nicht erstattet (wie z.B. Fastenverpflegung etc.).

Ein Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer nach Abmahnung durch Fastensafari die Durchführung des FastenProgramms nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird es keine Rückerstattung der Programmgebühr geben, auch nicht anteilig.

 

§ 8 GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN

Das „Fasten für Gesunde“ dient der Gesundheitsvorsorge und richtet sich ausdrücklich an volljährige Teilnehmer, die sich fit und gesund fühlen und eigenverantwortlich an dem Fastenprogramm und an den damit verbundenen Aktivitäten teilnehmen möchten.
Das „Fasten für Gesunde“ ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.

Voraussetzung zur Teilnahme an einem Fastenprogramm ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese gesundheitliche Eignung wird jedoch durch Fastensafari nicht überprüft. Im Zweifelsfall oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme wird eine Abklärung durch den Hausarzt vor Antritt der Fastenwoche empfohlen. Jeder Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand und seine medizinische Versorgung sowie ggf. deren Fortführung selbst verantwortlich. Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt dies in seiner Verantwortung.

Grundlegende Voraussetzungen sowie der Ausschluss wegen bestimmter medizinischer Indikationen werden im Rahmen eines vor Anmeldung stattfindenden Beratungsgesprächs besprochen und bei Anmeldung im ersten Teil der Analyse – Phase erfasst.
Der entsprechende Fragebogen ist unter dem Link zum Fragebogen „Fasten für Gesunde“ abrufbar: https://forms.gle/SDEoRyyJtM7NFtgb9. 

Wenn ein Teilnehmer die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Fastenseminar nicht erfüllt und / oder nicht vollständige Angaben hierzu im Fragebogen getroffen hat und wenn es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit kommt, so haftet die Fastensafari hierfür nicht.

Fastensafari hat nach freiem Ermessen das Recht, von dem Teilnehmer aufgrund seiner Angaben im Fragebogen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes zu verlangen oder diesen von der Teilnahme am Fastenseminar auszuschließen.
Dies gilt auch bei unrichtigen, fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Gesundheitszustand. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden gem. den unter § 6 geregelten Stornobedingungen zurückerstattet.

 

§ 9 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG

Jeder Teilnehmer trägt selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während des gesamten Programms. Der Teilnehmer hat daher dafür zu sorgen, dass er gegen Schäden ausreichend privathaftpflichtversichert ist. Der Teilnehmer stellt Fastensafari und seine Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit sie auf einem Verschulden des Teilnehmers beruhen.

Fastensafari haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der unter § 3 genannten vertraglichen Leistungen. Eine Haftung von Fastensafari aufgrund technischer Störungen vor, während oder nach dem Online-Seminar ist ausgeschlossen, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Fastensafari entstanden sind. Fastensafari obliegt nach freiem Ermessen die Entscheidung, ob bei Vorhandensein technischer Störungen das Online-Seminar weitergeführt wird oder nicht. Auf die Regelung des § 7 wird verwiesen.

Schadensersatzansprüche gegenüber Fastensafari können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird zudem nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzt wurden oder es sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

Entsprechende Schäden sind durch den Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen.

Fastensafari hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Sachschäden in Höhe von EUR 5 Millionen je Versicherungsfall abgeschlossen.
Fastensafari haftet im Falle der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten für von Fastensafari zu vertretende Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von EUR 5 Millionen je Schadensereignis und nur in dem Umfang, wie die von ihm unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Schaden Deckung gewährt.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Fastensafari bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ferner gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

§ 10 Datenverarbeitung

Fastensafari erhebt, verarbeitet und nutzt Daten der Teilnehmer ausschließlich nach den Vorschriften entsprechender Gesetze. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter https://www.fastensafari.de/datenschutz/ abrufbar.

 

§ 11 EUROPÄISCHE STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.

Fastensafari ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.